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Ausbildung Brandschutzhelfer

Ansprechpartner

Frau
Steffi Wilke

Tel.: 0 58 61 / 98 80-62
swilke@drk-dan.de

DRK-KV Lüchow-Dannenberg e. V. 
Am Reiterstadion 1a
29451 Dannenberg

Zum Schutz der Mitarbeiter eines Unternehmens sind nicht nur betriebliche Ersthelfer sondern auch Brandschutzhelfer vorgeschrieben. Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Wir bilden Sie zum Brandschutzhelfer gemäß §10 ArbSchG, ASR 2.2 und DGUV-Information 205-023 aus. Im Lehrgang erwerben Sie bzw. Ihre Mitarbeiter unter qualifizierter Anleitung grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, um in nahezu jeder Brandsituation (privat oder beruflich) adäquat handeln zu können. Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, Brandschutzhelfer auszubilden (mind. 5% der anwesenden Beschäftigten unter Berücksichtigung von Krankheit, Urlaub, Schichtbetrieb, etc.). Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter in Ihrer Firma, welche im Brandfall gezielte Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und zur Gefahrenabwehr ausüben.

Zur Gefahrenabwehr und Sicherheit in Ihrer Firma gehört die regelmäßige Schulung von Ersthelfern, Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern. Alle Mitarbeiter Ihrer Firma sind entsprechend der betrieblichen Brandschutzorganisation regelmäßig (jährlich) zu unterweisen.

Zielgruppen:
Mitarbeiter des Unternehmens welche bei Bränden als geschultes Personal die Koordinierung der Rettungs- und Löschmaßnahmen übernehmen. Die notwendige Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei einer normalen Brandgefährdung (z.B. Büronutzung) nach ASR A 2.2 in der Regel ausreichend, bei Betrieben bis 20 Mitarbeitern mind. 2 Brandschutzhelfer. Die DGUV empfiehlt eine Wiederholung der Lehrinhalte alle drei bis vier Jahre.

Der Fokus der Ausbildung liegt auf dem Schutz der Mitarbeiter, dem Eigenschutz sowie dem sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Kursdauer und Kursinhalt:

Gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften darf die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht im Rahmen einer Aus- oder Fortbildung Erste-Hilfe durchgeführt werden. 

Dauer:

4 Stunden, in der Regel 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Durchführung nach DGUV Info 205-023, ASR 2.2

  • Rechtsgrundlagen

  • Grundzüge Brandschutz

  • Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Gefahren durch Brände Verhalten im Brandfall

  • Praktische Feuerlöschübungen am Brandsimulator (pro TN 5-10 min)